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BayVerfGH: Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration betreffend den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „#6 Jahre Mietenstopp“

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens zur Begrenzung der Miethöhe in 162 Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt in Bayern gegeben sind. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dies verneint und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 LWG vorgelegt. Der Verfassungsgerichtshof hat innerhalb von drei Monaten über die Vorlage, die heute eingegangen ist, zu entscheiden.

Pressemitteilung des BayVerfGH v. 17.04.2020 – Vf. 32-IX-20

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