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Staatskanzlei: Vorbereitung einer Verfassungsklage Bayerns wegen der Flüchtlingskrise / Kabinett beauftragt Prof. Dr. Markus Möstl von der Universität Bayreuth mit Prozessvertretung und Ausarbeitung einer Antragsschrift

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Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung weitere Fragen zur Vorbereitung einer Verfassungsklage Bayerns wegen der Flüchtlingskrise erörtert. Die Staatsregierung hat jetzt Prof. Dr. Markus Möstl, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, als Prozessbevollmächtigten bestellt und damit beauftragt, vorsorglich eine Antragsschrift zu entwerfen.

Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback bekräftigte die Haltung der Staatsregierung, dass die Bundesregierung zunächst die Möglichkeit behalten soll, auf das Schreiben von Ministerpräsident Horst Seehofer an die Bundeskanzlerin vom 26. Januar 2016 zu antworten.

Minister Bausback: „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass das Aufforderungsschreiben vom 26. Januar 2016 jetzt so schnell wie möglich beantwortet wird. Bayern bevorzugt bei den komplexen Fragen der Flüchtlingskrise klar eine politische Lösung. Erst wenn wir die Haltung der Bundesregierung zum Schreiben vom 26. Januar 2016 kennen, werden wir endgültig über die Erhebung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entscheiden.“

Im Schreiben vom 26. Januar 2016 waren der Bundesregierung die wesentlichen Forderungen Bayerns an den Bund zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio formal mitgeteilt worden. Eine Antwort der Bundesregierung darauf liegt bisher nicht vor.

Das Kabinett hat sich ausführlich mit der Frage beschäftigt, wann die bei der Klage zu beachtende Sechs-Monatsfrist zu laufen beginnt. Aus Sicht der Staatsregierung ist entscheidend, dass der für die Länder verfassungswidrige Zustand erst durch die Verfestigung des Zustroms von Asylbewerbern und die fortdauernde Politik der Bundesregierung, die Grenzen offen zu halten, eingetreten ist.

Bausback: „Mit dem Aufforderungsschreiben der Staatsregierung vom 26. Januar 2016 und den darin genau bezeichneten Forderungen haben wir dem Bund deutlich gemacht, dass Bayern nicht mehr weiter warten wird und spätestens jetzt vom Bund effektive Maßnahmen erwartet. Maßgebliches Verhalten des Bundes ist damit ein Unterlassen. Nach Auffassung der Staatsregierung beginnt die Frist damit anknüpfend an dieses Schreiben bzw. an eine etwaige Weigerung der Bundesregierung, die Forderungen der Staatsregierung zu erfüllen.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 23.02.2016

Redaktionelle Hinweise

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Di Fabio nebst der Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung finden Sie hier.

Vgl. zum Thema auch den Beitrag von Prof. Dr. Josef Franz Lindner, der sich im Vorfeld des Di Fabio-Gutachtens bereits mit Fragen nach der statthaften Verfahrensart und den inhaltlichen Erfolgsaussichten einer Verfassungsklage auseinandersetzte.

Alle Beiträge und Meldungen (auch solche, die nach dem heutigen Datum veröffentlicht werden sollten) zum Thema „Verfassungsklage des Freistaates Bayern gegen den Bund wegen Flüchtlingspolitik“ finden Sie in chronologischer Reihenfolge hier.