Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat legt Position der Staatsregierung für Bundesrat am 12.05.2017 fest

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Kinderehen müssen von Anfang an null und nichtig sein / Gewalt gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte härter bestrafen / Heimliches Filmen im Gerichtssaal unter Strafe stellen“

Das Kabinett hat heute die Positionen der Staatsregierung bei der nächsten Bundesratssitzung am kommenden Freitag festgelegt.

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen (TOP 51)

Maßgeblich auf bayerischen Vorschlägen beruht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach künftig im Ausland geschlossene Kinderehen von unter 16-Jährigen in Deutschland von Anfang an unwirksam sein sollen. Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Das Kindeswohl ist Teil unserer Leitkultur und deshalb verbindlich für alle, die hier leben. Kinderehen sind mit unserem Verständnis von Ehe und Familie unvereinbar und müssen deshalb von Anfang an null und nichtig sein.“

[Red. Hinweise: GesetzentwurfErläuterungen zum TOP; Vorgang im DIP; verbundene Meldungen]

… Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften (TOP 20)

Bayern unterstützt nachdrücklich das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften.

„Das Gesetz trägt die klare sicherheitspolitische Handschrift Bayerns: Bei Gewalt gegen Polizisten, Feuerwehrleute und allen Rettungskräften hilft nur konsequentes Durchgreifen und die härtere Bestrafung der Gewalttäter. Auch die neue Strafvorschrift gegen Gaffer und Schaulustige ist das richtige Stopp-Signal gegen derart rücksichtsloses Verhalten. Wer mit seiner Sensationsgier Rettungskräfte behindert, kann dafür künftig strafrechtlich belangt werden.“

[Red. Hinweise: Erläuterungen zum TOP; Vorgang im DIP; verbundene Meldungen]

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen (TOP 42)

Die Staatsregierung will künftig das heimliche Filmen im Gerichtssaal unter Strafe stellen und hatte dazu einen Gesetzesvorschlag in den Bundesrat eingebracht, der am Freitag zur Abstimmung steht. Zuhörer, aber auch Verfahrensbeteiligte fertigen immer häufiger unbemerkt Bild- oder Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen, die sie anschließend im Internet verbreiten. Besonders in Erscheinung treten dabei Personen aus der sog. Reichsbürger-Szene.

„Unsere Initiative ist deshalb auch ein wichtiger Baustein in unserer Strategie, den ,Reichsbürgern‘ ganz entschieden die Stirn zu bieten“, erklärte Bundesratsminister Huber.

[Red. Hinweise: Gesetzentwurf; Erläuterungen zum TOP; Vorgang im DIP]

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 09.05.2017