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BVerwG: Örtliche Zuständigkeit des VG beim Streit um die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung

Sachgebiet: Verkehrsrecht; Verfahrens- und Prozessrecht / BVerwG, Beschl. v. 29.05.2017 – BVerwG 3 AV 2.16 / Weitere Schlagworte: Linienbündel; öffentlicher Personennahverkehr; eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen; ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts / Sonstiges: vgl. auch BVerwG 3 AV 3.16 und BVerwG 3 AV 4.16

Leitsatz:

Die Streitigkeit um die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bezieht sich nicht auf ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis im Sinne von § 52 Nr. 1 VwGO; die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts richtet sich in solchen Fällen nach § 52 Nr. 3 VwGO.