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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Bayern baut Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen aus – Ministerrat beschließt neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG)

23. Januar 2018 by Klaus Kohnen

Die Hilfen für Menschen mit psychischen Störungen und Erkrankungen in Bayern werden weiter ausgebaut und verbessert. Dazu wird u.a. ein psychosoziales Beratungsangebot für Menschen in akuten psychischen Krisen flächendeckend eingeführt. Zudem wird die öffentlich-rechtliche Unterbringung modernisiert. Der Ministerrat stimmte heute einem entsprechenden Entwurf von Gesundheitsministerium und Sozialministerium für ein Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) zu.

Sozialministerin Emilia Müller:

„Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die flächendeckende Einführung eines rund um die Uhr erreichbaren Krisendienstes. Dieser wird über eigene Leitstellen verfügen und steht auch Angehörigen von Betroffenen offen. Ziel ist es, Hilfebedürftige frühzeitig aufzufangen und sie – soweit erforderlich – freiwillig in weitere Versorgungsangebote zu vermitteln. Dadurch sollen auch stationäre psychiatrische Einweisungen, insbesondere sogenannte Zwangseinweisungen, auf das absolute Mindestmaß verringert werden. Weiter stärken wir die Stellung der Selbsthilfe in der psychiatrischen Versorgung. Denn die maßgeblichen psychiatrischen Selbsthilfeorganisationen sollen künftig bei Fragen zur Versorgung sowie Weiterentwicklung von Therapieangeboten beteiligt werden.“

Der Gesetzentwurf regelt auch die öffentlich-rechtliche Unterbringung neu.

„Wir sorgen für Rechtssicherheit und mehr Transparenz. Unabhängige Unterbringungsbeiräte und eine eigene Fachaufsicht sollen Qualität sichern und die Transparenz fördern. Davon profitieren die Betroffenen genauso wie die Angehörigen und die Beschäftigten in den Unterbringungseinrichtungen“, so Sozialministerin Müller.

Als Fachaufsichtsbehörde wird beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung eingerichtet. Dieses ist Ansprechpartner für untergebrachte Personen, kann aber auch z.B. ohne Anlass Kontrollen durchführen. Das Amt wird in Nördlingen angesiedelt.

Müller weiter: „Darüber hinaus setzen wir mit neuen Betreuungsstellen speziell für Risikopatienten auf Gewaltprävention.“

Die Präventionsstellen bieten psychisch erkrankten Menschen, die zu Gewalt neigen, ambulante Hilfe. Sie nutzen die Fachkompetenz und die vorhandene Infrastruktur an bestehenden Einrichtungen für forensische Psychiatrie.

Mit dem BayPsychKHG soll außerdem eine regelmäßige bayerische Psychiatrieberichterstattung als Grundlage für die laufende bedarfsgerechte Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung eingeführt werden. Die Koordination des alle drei Jahre erscheinenden Berichts wird dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übertragen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 14 v. 23.01.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

Redaktionelle Hinweise

  • Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „BayPsychKHG“: vgl. hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: vgl. hier.

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht, Polizei-/ Sicherheitsrecht, Rechtsentwicklung, Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht Schlagwörter: 17/21573, Anzeigen genot, Anzeigen KiSozRBV, Reform des UnterbrG - BayPsychKHG

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