Die federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/20720 v. 08.02.2018). Er hat Zustimmung empfohlen. Der Gesetzentwurf regelt die Höhe des Sondervermögens „Entschädigungsfonds“ ab dem 01.01.2018. Die Höhe wird nun unmittelbar im Gesetz festgeschrieben. Es bleibt aber bei € 27 Mio., die der Freistaat Bayern und die Gemeinden jeweils zur Hälfte tragen.
Weitere Stichworte zum Gesetzentwurf: Integration der Regelungen zum Entschädigungsaufwand aus der Denkmalschutz-Entschädigungsfondsverordnung (DSchEV) in Art. 21 BayDSchG; Außerkrafttreten der DschEV.
Weitere Informationen
- Verfahrensstand und -verlauf, ggfls. amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: vgl. hier.
- Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
- Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)