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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMJ: Landtag beschließt Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG)

22. Februar 2018 by Klaus Kohnen

Der Bayerische Landtag hat heute nach der zweiten Lesung das Bayerische Richter- und Staatsanwaltsgesetz verabschiedet. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Heute ist ein guter Tag für die bayerische Justiz. Eine moderne Justiz ist mir seit Beginn meiner Amtszeit ein zentrales Anliegen. Mit dem neuen Richter- und Staatsanwaltsgesetz setzen wir hierfür einen weiteren Meilenstein. Wir schaffen ein zeitgemäßes Dienstrecht für eine moderne Justiz, die in der Mitte der Gesellschaft verankert ist. Damit geben wir die notwendigen Antworten auf die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft und erhalten zugleich bewährte Strukturen. Ich freue mich, dass das neue Gesetz zum 01.04.2018 in Kraft treten wird.“

Das Bayerische Richtergesetz in seiner Fassung von 1977 wurde insgesamt überarbeitet und als Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz neu gefasst. Zu den wesentlichen Neuerungen zählt, dass die Staatsanwälte stärker in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden.

Bausback: „Staatsanwälte sind bedeutende Organe der Rechtspflege und ganz wesentlich für unsere innere Sicherheit verantwortlich! Diese wichtige Stellung kommt jetzt noch besser zum Ausdruck.“

In diesem Zusammenhang stellt der Justizminister gleichzeitig klar:

„Das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten als notwendiges Gegenstück zur politischen Verantwortung bleibt.“

Das neue Gesetz erteilt zudem dem nach außen sichtbaren Tragen religiös oder weltanschaulich geprägter Kleidung im Gerichtssaal eine klare Absage:

„Es muss nach außen klar erkennbar sein, dass unsere Richter und Staatsanwälte nur an Recht und Gesetz gebunden sind. Dies ist für das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit und Neutralität unseres Rechtsstaats unabdingbar“, so Bausback.

Im Hinblick auf die in Bayern erstmals gesetzlich verankerte Einrichtung von IT-Räten hebt der Justizminister hervor:

„Der Einsatz moderner EDV ist für eine zeitgemäße und bürgernahe Justiz unverzichtbar. Das bedeutet aber auch, dass wir die richterliche Unabhängigkeit in diesem Bereich besonders schützen müssen – und das tun wir mit den IT-Räten. Sie kontrollieren, ob entsprechende Auflagen zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit auch eingehalten werden.“

Bausback abschließend:

„Das neue Gesetz bringt nicht nur wichtige Neuerungen für unsere Richter und Staatsanwälte. Es stärkt auch die Akzeptanz der bayerischen Justiz in der Bevölkerung. Ich freue mich deshalb sehr, dass der Landtag heute unser Gesetz verabschiedet hat. Damit ist das wichtigste Gesetzesvorhaben der Justiz dieser Legislaturperiode auf Landesebene abgeschlossen.“

Pressemitteilung des StMJ Nr. 13 v. 22.02.2018

Redaktionelle Hinweise

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

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