Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf für ein Gesetz zur datenschutzrechtlichen Anpassung der Bayerischen Vollzugsgesetze – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf von CSU-Abgeordneten die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/22997 v. 28.06.2018). Es wurde Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Das Gesetz soll am 01.08.2018 in Kraft treten. Ansonsten sind die Änderungempfehlungen redaktioneller Natur, so wird u.a. empfohlen den „Gesetzentwurf für ein Gesetz zur datenschutzrechtlichen Anpassung der Bayerischen Vollzugsgesetze“ umzubenennen in „Gesetzentwurf zur datenschutzrechtlichen Anpassung der bayerischen Vollzugsgesetze“.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
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  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)