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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Landkreistag: Volksbegehren zum Flächenverbrauch nicht zulässig

17. Juli 2018 by Klaus Kohnen

Der BayVerfGH hat mit seiner Entscheidung vom 17. Juli 2018 das Volksbegehren („Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“) zur Einführung einer verbindlichen Höchstgrenze für den Flächenverbrauch in Bayern für unzulässig erklärt. Im Kern begründet das Gericht seine Entscheidung damit, dass das Ziel des Volksbegehrens die verfassungsrechtlich verankerte kommunale Planungshoheit unzulässig beeinträchtigt. Auch beachtet der Gesetzesentwurf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht.

Landrat Christian Bernreiter, Präsident des Bayerischen Landkreistags, begrüßt die heutige Entscheidung des BayVerfGH über die Unzulässigkeit des Volksbegehrens zum Flächenverbrauch:

„Zweifellos wird der Umgang mit der in Bayern vorhandenen Fläche immer wichtiger. Das Spannungsfeld aus wirtschaftlichen Interessen, Stadt/Land, Wohnungsmarkt, Kulturlandschaft und Landwirtschaft ist groß. Es kann aber nicht einseitig zu Lasten eines Akteurs beantwortet werden. Im kommunalen Bereich kommt es ganz besonders auf das ‚Miteinander‘ an. Bei uns zählt nicht allein staatlicher Dirigismus, sondern Flexibilität, Subsidiarität und Regionalität. Schließlich geht es darum, den ländlichen Raum als attraktiven Arbeits- und Lebensraum zu erhalten und weiter zu stärken.“

Der Bayerische Landkreistag fordert, die Rahmenbedingungen für einen schonenden und sparsamen Flächenverbrauch in der Art zu gestalten, dass die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums nicht zunichte gemacht wird. Das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern zu schaffen, darf nicht durch eine absolut wirkende Begrenzung des Flächenverbrauchs konterkariert werden. Aktuell bestehende Ungleichgewichte zwischen den Regionen müssen angegangen und dürfen nicht auf Dauer zementiert werden.

 „Unsere Regionen sind vielfältig und die Ausgangsbedingungen vor Ort entsprechend verschieden. Jeder Einzelfall ist anders. In Zukunft sollten die Abwägungs- und Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort deswegen noch weiter gestärkt werden. Neben Bürgermeistern sind die Landräte am nächsten an den Bedürfnissen vor Ort dran. Die kommunale Ebene weiß, womit sie die regionale Wirtschaft stärken und Arbeitsplätze schaffen kann, ohne unverhältnismäßig in die Landschaft einzugreifen. Der BayVerfGH hat heute die kommunale Selbstverwaltungsgarantie gestärkt“, so Bernreiter.

Pressemitteilung des Bayerischen Landkreistags v. 17.07.2018

Redaktioneller Hinweis

Stellungnahmen und verbundene Meldungen: hier.

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, BayVerfGH, Im Fokus, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales, Rechtsprechung Schlagwörter: BayVerfGH 28-IX-18, Flächenverbrauch, Volksbegehren "Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen"

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