Gesetzgebung

StMFH: Finanzminister bringt Doppelhaushalt 2019/2020 in den Landtag ein

„Mit dem Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt werden auf finanzpolitisch solider Grundlage die für die Menschen in Bayern relevanten Zukunftsfragen konsequent und spürbar angegangen. Der Entwurf für den Doppelhaushalt setzt die generationengerechte Finanz- und Haushaltspolitik der Bayerischen Staatsregierung konsequent fort“, stellte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Einbringung des Doppelhaushalts 2019/2020 in den Bayerischen Landtag am Mittwoch (13.3.) fest. Der bayerische Staatshaushalt kommt zum 14. und 15. Mal in Folge im allgemeinen Haushalt ohne neue Schulden aus. Der Abbau der Staatsverschuldung wird mit insgesamt 1 Milliarde Euro fortgeführt. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind insgesamt 4.306 neue Stellen und Gesamtausgaben von 124,7 Milliarden Euro vorgesehen. Rund 17 Milliarden Euro davon stehen für Investitionen in die Zukunft zur Verfügung.

„Damit erreicht der Freistaat im Jahresdurchschnitt 2019/2020 eine Investitionsquote von 13,7%, wodurch Bayern im Verhältnis zu den vergleichbaren westdeutschen Flächenländern weiter an der Spitze liegen wird. Zentrale Vorhaben werden mit zukunftsgerichteten Schwerpunktsetzungen kraftvoll umgesetzt“, betonte Füracker.

Die Staatsregierung unterstützt die Bürgerinnen und Bürger in allen Lebensabschnitten. Um junge Familien in noch größerem Maße als bisher schon spürbar zu entlasten, wird der Zuschuss für Kindergartenbeiträge auf das erste und zweite Kindergartenjahr ausgeweitet. Ab dem Jahr 2020 wird überdies eine Entlastung von Beiträgen in der Kinderkrippe vorgesehen. Das zum 1. September 2018 eingeführte Bayerische Familiengeld wird fortgesetzt. Die Gesamtausgaben für diese Maßnahmen betragen insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro. Die neue Bayerische Eigenheimzulage und das neue Baukindergeld BayernPlus werden auch fortgeführt und für die nächsten beiden Jahre mit insgesamt 375 Millionen Euro eingeplant. Damit gibt der Freistaat Bayern jungen Familien ein bundesweit einmaliges Startkapital an die Hand. Um auch pflegebedürftige Menschen zu unterstützen, wird das ebenfalls letztes Jahr eingeführte Bayerische Landespflegegeld mit insgesamt 748 Millionen Euro fortgesetzt.

Füracker: „Bildung ist Ländersache und soll es auch bleiben. Bayern bleibt ein bundesweiter Leuchtturm für den Bildungsföderalismus. Das Spitzenniveau bei Schulen und Hochschulen wird weiter gestärkt.“

Die Bildungsausgaben werden in den beiden Jahren zusammen circa 42 Milliarden Euro betragen und damit erstmals die 40 Milliarden-Euro-Grenze in einem Doppelhaushalt übersteigen. Für die weitere Verbesserung des bayerischen Schulsystems und zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung werden insgesamt 2.200 zusätzliche Stellen für Schulen ausgebracht.

„Sicherheit ist eine elementare Kernaufgabe des Staates. Wir setzen auf eine starke Präsenz unserer Polizei in der Fläche und vor Ort“, hob Füracker hervor.

Zur weiteren Stärkung der Inneren Sicherheit werden im Doppelhaushalt 2019/2020 insgesamt 1.000 neue Stellen im Polizeibereich für ein sicheres Bayern ausgebracht. Im „Polizei-Budget“ ist für 2019/2020 ein Gesamtvolumen von über 930 Millionen Euro eingeplant.

„Der Freistaat ist ein bewährter und starker Partner seiner Kommunen“, bekräftigte Füracker.

Die Finanzausgleichsleistungen für die bayerischen Kommunen steigen 2019 um 435,7 Millionen Euro bzw. 4,6 % auf ein Rekordniveau von insgesamt rund 9,97 Milliarden Euro. Im Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge werden neue Straßenausbaupauschalen in Höhe von zunächst 35 Millionen Euro eingeführt, die im Jahr 2020 auf 85 Millionen Euro erhöht werden. Zusätzlich werden außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs 65 Millionen Euro für Erstattungsleistungen nach dem Kommunalabgabengesetz an die Gemeinden bereitgestellt. Zur Abfederung besonderer Härtefälle bei beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern wird ein mit einmalig 50 Millionen Euro dotierter Fonds eingerichtet.

„Land- und Forstwirte sind entscheidende Partner des Freistaats beim Natur- und Landschaftsschutz. Die Staatsregierung setzt daher konsequent darauf, nicht über die Köpfe der zahlreichen landwirtschaftlichen Betriebe hinweg Verbote zu erlassen. In erster Linie können nur durch gezielte und praxisgerechte Anreizinstrumente nachhaltige Verbesserungen für Umwelt und Landwirtschaft Hand in Hand erreicht werden“, betonte Füracker.

So werden die Ansätze des Kulturlandschaftsprogramms im Jahr 2019 auf insgesamt 282,2 Millionen Euro und im Jahr 2020 auf 292,2 Millionen Euro erhöht. Zur Verbesserung des Tierwohls werden die Landesmittel für die einzelbetriebliche Investitionsförderung auf insgesamt rund 130 Millionen Euro erhöht. Für den Umbau der Wälder zu klimatoleranten Zukunftswäldern werden die entsprechenden Ansätze im Jahr 2019 auf insgesamt 30,8 Millionen Euro und 2020 auf insgesamt 43,5 Millionen Euro erhöht.

Für Staatsstraßen werden die Mittel in 2019 auf dem hohen Niveau 2018 fortgeführt. Für die beiden Jahre sind insgesamt rund 703,9 Millionen Euro vorgesehen. Die Ausgabemittel für Maßnahmen zur Luftreinhaltung steigen im Jahr 2019 um 40 Millionen Euro und im Jahr 2020 um weitere 12,7 Millionen Euro. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind damit insgesamt über 111 Millionen Euro Ausgabemittel für die Luftreinhaltung enthalten.

Bezahlbares Wohnen nannte Füracker eine der wichtigsten gesellschaftlichen Fragen. Entsprechend engagiert sich der Freistaat weiter auf Rekordniveau: Unter Einbeziehung aller Städtebauförderungsprogramme, wie Bund-Länderprogramme und EU-Programm, ist im Doppelhaushalt ein neuer Rekordbewilligungsrahmen von 908,8 Millionen Euro zu verzeichnen. Der Bewilligungsrahmen für die Wohnraumförderung wird im Jahr 2019 auf dem Rekordniveau des Jahres 2018 in Höhe von rund 886 Millionen Euro fortgeführt.

Pressemitteilung des StMFH Nr. 50 v. 13.03.2019

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