Gesetzgebung

StMI: Keine europaweite Ausschreibung bei Vergabe von Notfallrettung und Krankentransport – Innenminister Herrmann begrüßt Urteil des EuGH [Anpassung BayRDG]

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das heutige Urteil des EuGH begrüßt, nach dem keine europaweite Ausschreibung bei der Vergabe von Notfallrettungsleistungen nötig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dies auch für Krankentransportleistungen. „Dadurch können wir rettungsdienstliche Konzessionen ohne streng formalisiertes europäisches Verfahren vergeben, wodurch regionale Besonderheiten besser berücksichtigt werden können. Das ist eine große Erleichterung für den bayerischen Rettungsdienst“, so der Minister. Der EuGH folgte mit seinem Urteil weitgehend den Schlussanträgen des Generalanwaltes vom 15. November 2018. Weitere Voraussetzung ist, dass an gemeinnützige Organisationen vergeben wird, die ihre tatsächlich angefallenen Gewinne wieder für den gemeinnützigen Zweck reinvestieren. Auf dieser Grundlage kann nun das Bayerische Rettungsdienstgesetz angepasst werden, wodurch die Entscheidung in Bayern Wirkung entfalten kann.

Ausgang der Verhandlung war die Klage des privaten Rettungsdienstanbieters Falck gegen die Stadt Solingen (C-465/17). Dieser hatte geklagt, weil die Vergabe städtischer Rettungsdienstleistungen nicht europaweit ausgeschrieben wurde. Das OLG Düsseldorf hatte dem EuGH daraufhin Fragen zur Reichweite der zugrundeliegenden europäischen Rechtsvorschrift zur Entscheidung vorgelegt. Mit dem heutigen Urteil hat der EuGH darüber entschieden. Der Innenminister kündigte an, nun unverzüglich die betroffenen Organisationen zu einem Gespräch einzuladen und dann einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes vorzulegen.

Pressemitteilung des StMI Nr. 92 v. 21.03.2019

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