Gesetzgebung

GVBl. (12/2019): Gesetz zur Anpassung des Rechts der Fixierung im bayerischen Justizvollzug verkündet

Das o.g. Gesetz v. 24.06.2019 wurde am 28.06.2019 verkündet (GVBl. S. 318). Es tritt am 01.07.2019 in Kraft. Das Gesetz passt die bayerischen Justizvollzugsgesetze an die Vorgaben des BVerfG an. In diesem Zuge werden das Bayerische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (BaySvVollzG), das Bayerische Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG) und das Bayerische Untersuchungshaftvollzugsgesetz (BayUVollzG) geändert.

Die Entscheidung des BVerfG ist zum Recht der öffentlich-rechtlichen Unterbringung ergangen; die Ausführungen in den Urteilsgründen sind jedoch grundsätzlicher Natur und beanspruchen für alle Personen, die aufgrund richterlicher Anordnung untergebracht sind, und damit auch im Justizvollzug Geltung.

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Sonstiges

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(koh)