Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Antrag der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 18/577 v. 14.03.2019). Er hat Zustimmung empfohlen. Der 22. RändStV sieht in Neufassung der Regelungen zu öffentlich-rechtlichen Telemedienangeboten Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) vor.
Weitere Informationen
- Wesentliche Inhalte des 22. RÄndStV: hier.
- Staatsvertrag und weitere Begründung (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
- Aktueller Stand des Verfahrens und verbundene Meldungen: hier.
- Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)