Gesetzgebung

GVBl (6/2017): Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes v. 04.04.2017 wurde am 11.04.2017 verkündet (GVBl S. 70). Es tritt am 01.05.2017 in Kraft. In formeller Hinsicht bekommt das Gesetz eine neue amtliche Kurzbezeichnung und Abkürzung (bisher „Denkmalschutzgesetz – DSchG“, nunmehr „Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG“). In materieller Hinsicht betrifft die Gesetzesänderung insbesondere den Ensembleschutz und stellt in Reaktion auf ein Urteil des BayVGH klar, dass ein Ensemble auch dann vorliegt, wenn kein oder nicht jeder einzelne Teil des Ensembles ein Denkmal darstellt; die bisherige Vollzugspraxis wird somit beibehalten.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges 

Fortlaufend aktualisierter Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen